Klarheit & Transparenz

Häufig gestellte Fragen zu Baumanagement & Kosten

Fundierte Antworten zu SIA-Normen, BKP-Kostenkontrolle, Bauherrenvertretung und der Zusammenarbeit mit STS Innova GmbH.

Ein Generalunternehmer (GU) schliesst einen Werkvertrag mit Ihnen ab und beauftragt Subunternehmer auf eigenes Risiko. Dabei steht er oft im Zielkonflikt zwischen seiner Gewinnmarge und der Qualität Ihrer Ausführung.

STS Innova GmbH agiert als rein unabhängiger Treuhänder der Bauherrschaft: Wir verhandeln Handwerkerverträge in Ihrem Namen, geben sämtliche Skonti und Konditionen 1:1 an Sie weiter und prüfen Ausführung sowie Rechnungen mit unbestechlichem Blick. Sie behalten zu jedem Zeitpunkt 100% Kosten- und Qualitätskontrolle.

Der BKP (herausgegeben vom CRB) gliedert ein Bauwerk in standardisierte Kostengruppen von BKP 0 (Grundstück) bis BKP 9 (Ausstattung).

Wir ordnen jeden Kostenvoranschlag, jede Offerte und jede Akontorechnung diesen Positionen zu. Vor jeder Zahlungsfreigabe erfolgt ein baustellenseitiges Ausmass: Stimmt die verrechnete Quadratmeterzahl Schalung, Beton oder Gipskarton exakt mit der Realität überein? Nur freigegebene und nachgewiesene Leistungen erhalten unser Visum zur Auszahlung.

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto grösser die finanzielle Hebelwirkung.

  • SIA 31 & 32 (Vorprojekt / Bauprojekt): Hier werden ca. 80% der Baukosten vordefiniert. Wir prüfen Machbarkeit und Kostengenauigkeit (±10%).
  • SIA 41 (Ausschreibung & Vergabe): Lückenlose Devisierung verhindert teure Nachtragsforderungen im Keim.
  • SIA 51 bis 53 (Ausführung & Abschluss): Tägliche Bauleitung vor Ort, Mängelmanagement und revisionssichere Bauabrechnung.

In der Schweizer Baupraxis versuchen Unternehmer oft, knappe Offertpreise durch nachträgliche Mehrkostenforderungen auszugleichen.

Unser Schutzschild: Wir setzen auf wasserdichte Werkverträge nach SIA 118 mit klar definierten Leistungsbeschrieben. Jeder Nachtrag muss vor der Ausführung schriftlich angemeldet, von uns auf sachliche Notwendigkeit geprüft und freigegeben werden. Nachträge für Leistungen, die bereits in den Hauptpositionen enthalten waren, werden konsequent abgewiesen.

Von unserem Firmensitz an der Juchstrasse 5 in 9548 Matzingen (TG) betreuen wir Bauprojekte in den Kantonen Thurgau (z.B. Frauenfeld, Weinfelden, Kreuzlingen), Zürich (insb. Region Winterthur, Zürcher Weinland, Zürich-Nord), St. Gallen und Schaffhausen. Durch die unmittelbare Nähe zur A1 sind wir im Bedarfsfall innerhalb von 30 Minuten direkt vor Ort auf Ihrer Baustelle.

Wir bieten faire, transparente und den SIA-Richtlinien entsprechende Vergütungsmodelle an:

  • Nach SIA 102: Prozentualer Satz der anrechenbaren Baukosten je nach Projektkomplexität.
  • Zeithonorar: Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Stundenaufwand mit detailliertem Rapport (ideal für Gutachten & Kurzberatungen).
  • Pauschalhonorar: Feste Honorarvereinbarung für klar definierte Meilensteine und Teilphasen.

Ja. Wenn es zu Rissbildungen, Feuchtigkeitsschäden, Schalungsfehlern oder terminlichen Blockaden kommt, erstellen wir sachverständige Zustandsanalysen. Unser Ziel ist dabei immer eine rasche, belastbare Beweissicherung sowie die Vermittlung einer pragmatischen, aussergerichtlichen Sanierungslösung.

Stefan Scheuch Direkter Draht zum Inhaber

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Sprechen Sie direkt mit unserem Geschäftsführer Stefan Scheuch. Wir beraten Sie unverbindlich und pragmatisch vor Ort oder telefonisch.